Die Europäische Kommission bittet um eine öffentliche Stellungnahme zu einem Entwurf einer Überarbeitung von Anhang A des Anhangs II der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG). Der Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf Kobalt, das als CMR-Kategorie 1B (krebser regend), CMR-Kategorie 2 (mutagen) und CMR-Kategorie 1B (reproduktives Toxizität) eingestuft ist. gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung). Darüber hinaus kann Kobalt in Spielzeug durch Nickel verunreinigungen (z. g., leicht über 0,1% in rostfreiem Stahl und bis zu 0,3% in leitfähigen Metallen aus nicht rostfreiem Stahl, wobei die Grenze von 0,1% für Karzinogene der Kategorie 1B gemäß der CLP-Verordnung übers ch ritten wird) oder absichtlich hinzugefügt (e.g., in Pigmenten und Batterien). Nach der Bewertung von sechs Expositions szenarien durch den Wissenschaft lichen Ausschuss Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken (SCHEER) erlaubt der Richtlinien entwurf die Verwendung von Kobalt in Spielzeug unter bestimmten Bedingungen (Spielzeug und Bauteile aus rostfreiem Stahl, leitfähige Spielzeug komponenten und Neodym-Eisen-Bor-Magnete, die nicht verschluckt oder inhalierbar sind). Die Mitglieds taaten sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Richtlinie Compliance-Vorschriften zu entwickeln und innerhalb von sieben Monaten umzusetzen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amts blatt der Europäischen Union in Kraft.
Richtlinie 2009/48/EGLegt die Grundsätze für die Verwendung von krebser regen den, mutagenen und reprotoxischen (CMR) Stoffen in Spielzeug fest. CMR-Substanzen der Kategorien 1A, 1B und 2 sind im Allgemeinen verboten. Ausnahmen werden nur gewährt, wenn ihre Konzentrationen unter den CLP-Regulierungs grenzen liegen, sie für Kinder unerreichbar sind, sie wissenschaft lich als sicher bewertet wurden. und es gibt keine Alternativen (Kategorie 1A/1B erfordert zusätzliche Anforderungen). Die CLP-Verordnung ist die Grundlage für die CMR-Klassifikation von Kobalt.ERREICHENDie Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt die Verwendung von CMR-Stoffen in Verbraucher produkten, und es muss bestätigt werden, dass Kobalt in Konsumgütern gemäß dieser Verordnung nicht verboten ist.
Die Hauptquellen von Kobalt in Spielzeug sind:
Verunreinigung: Nickel-und Nickel legierungen (wie Neusilber und Edelstahl). Die Spielwaren industrie schätzt, dass der Kobalt gehalt in Edelstahl leicht über 0,1% und in nicht rostfrei leitenden Metalls pielzeug materialien bis zu 0,3% beträgt. Beide überschreiten den Grenzwert von 0,1% für Karzinogene der Kategorie 1B gemäß Tabelle 3.6.2 der CLP-Verordnung und kommen daher nicht für die "Konzentration befreiung" in Betracht.
Absichtlich hinzugefügt: Pigmente/Farbstoffe auf Kobalt basis, bestimmte Hart legierungen, Spielzeug batterien, 3D-Stifte und 3D-Druckmaterialien.
Risiko der Exposition von Kindern: Kobalt-und kobalt haltige Materialien können Kindern ausgesetzt werden (durch Berühren von Metall komponenten, Kontakt mit kobalt haltigen Pigmenten, Einatmen von Staub und orale Einnahme). und haben daher keinen Anspruch auf die "Kinder sicherheits befreiung"."
Relevante Spielzeug unternehmen müssen die endgültigen Vorschriften genau beachten, ihre Lieferketten überprüfen und sicherstellen, dass ihre Produkte die im Verordnung entwurf festgelegten Ausnahmen und Grenzwerte erfüllen.
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